| DE - Internet • Frage zu Inkasso/Bezahlung |
| 29.06.2012, 18:51 - sL - webSPELL friend - 812 Posts
Moin, habe grade eine Inkasso Rechnung ("Zahlungsaufforderung") bekommen. Mein Webhoster hat diese kontaktiert, da ich meine "Rechnung" nicht bezahlt hätte. Am 02.06 habe ich eine Mail an meinen Webhoster geschrieben, dass ich gerne kündigen wollte. Sowohl telefonisch versucht, als auch über Messenger. Nunja, habe halt nicht die Rechnung bezahlt, nachdem diese eine Woche später angekommen ist. Ich habe somit absolut keinen Kontakt zum Webhoster herstellen können und dieser hat sich im Prinzip total isoliert. Jetzt habe ich diese scheiß Aufforderung bekommen. Bin ich rechtlich am **sch, oder der Webhoster, da er nicht Support gegeben hat? Der Betrag ist insich ziemlich hoch :/ http://renesass.de |
| 29.06.2012, 20:01 - Bisakun - webSPELL user - 440 Posts
Hi Sl, ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung. So wie ich das sehe, hast du einen gültigen Vertrag über eine Dienstleistung, die du ja bekommst in Form von WebSpace oä. Diese Dienstleistung musst du natürlich bezahlen. Ich kenne die AGBs nicht aber normalerweise gibt es da Fristen, sprich von heut auf morgen kündigen geht nicht. Kündigungen immer schriftlich per Post mit Einschreiben. Maximal Fax, aber telefonisch, messenger und E-Mail ist im zweifelsfall immer Problematisch. Sollte Support in deinem Vertrag stehen unddieser nicht zur Verfügung stehen, ist dies ein Mangel aber kein fristloser Kündigungsgrund. Du kannst den Mangel anmahnen, evtl. sollte dies häufiger vorkommen auch den Betrag deiner Rechnung prozentual reduzieren reduzieren. Aber auch hier nur mit Ankündigung das du das machen willst/wirst. Grüße Bisakun |
| 30.06.2012, 13:22 - sL - webSPELL friend - 812 Posts
ja, habe mich mal informiert und habe gesehen, dass die Rechnung schon im März kam. Habe dann den gewünschten Betrag bezahlen müssen ... http://renesass.de |
| 02.07.2012, 16:01 - Ph03n1x2k4 - webSPELL friend - 884 Posts
entscheident ist wie euer vertrag geregelt ist solltest du gar keinen kontakt herstellen können -> dann schicke deine kündigung (natürlich unter einhaltung der vertraglichen fristen) direkt per einschreiben ich könnte mir vorstellen das euer vertrag nach einreichen der kündigung locker noch 1 monat läuft das ist meist so geregelt diese zeit musst du denn natürlich noch bezahlen da du eine leistung bereitgestellt bekommst die du nutzten könntest |
| 02.07.2012, 16:41 - sL - webSPELL friend - 812 Posts
in den AGB's steht, dass eine Woche zur Kündigung reicht. Aber dadurch, dass er weder Mails gecheckt hat, noch iwie anders erreichbar war, wäre, wie du sagtest, die einzige möglichkeit Kündigung per Brief zu schicken. Nachdem ich den Betrag bezahlt habe, habe ich das auch sofort getan. http://renesass.de |
| 04.07.2012, 09:23 - he1OO - webSPELL user - 378 Posts
Einfacher wäre es wenn du uns die Hp des Hosters hier reinstellt. Dann könnten vielleicht mehr leute besser helfen. a) Wenn du nachweisen kannst das deine E-Mail rechtzeitig weggeschickt/angekommen ist dann ist das net dein Problem. b) Ruf beim INkasso büro an und sag ihnen das und leite ihnen die E-Mail weiter. Hier wäre natürlich eine Digitale Signatur der E-Mail perfekt. Da ich allerdings denke das du über gmx und co geschrieben hast steht dir das dort nicht zur verfügung. c) Ließ dir die AGBs nochmal durch ob eine kündigung per e-mail überhaupt möglich ist. Denn im Regel fall (und auch per Gesetzt in Deutschland) ist es nicht zulässig. Kündigungen können nur Schrieftlich per FAX und Post weg eingebracht werden laut Gesetz. Auch wenn es einige Hoster anbieten könnten die wenn sie lustig sind das nicht annehmen. Gute Hoster die auf das Gesetz Achten haben diesen Weg in der Regel auch net. mfg he [center]Rechtschreibfehler sind gewollt und zur allgemeinen Belustigung da HaVe FuN[/center] --- Support gebe ich auch ohne Homepage-Link, ohne Geld und ohne das ich mich über Rechtschreibung oder Art der Ausdrucksform Aufrege. |
| 04.07.2012, 14:14 - sL - webSPELL friend - 812 Posts
Einfacher wäre es wenn du uns die Hp des Hosters hier reinstellt. http://bfhosting.com a) Wenn du nachweisen kannst das deine E-Mail rechtzeitig weggeschickt/angekommen ist dann ist das net dein Problem. die Rechnung ist im März gekommen, ich habe die Kündigung jedoch erst im Mai verschickt. b) Ruf beim INkasso büro an und sag ihnen das und leite ihnen die E-Mail weiter. Hier wäre natürlich eine Digitale Signatur der E-Mail perfekt. Da ich allerdings denke das du über gmx und co geschrieben hast steht dir das dort nicht zur verfügung. ja, hab's ja noch mal überprüft und wollte auch diesen Weg einleiten. Aber die Mail hab ich erst ende Mai geschrieben. Ich habe über den Mailserver von bfhosting.de geschrieben. c) Ließ dir die AGBs nochmal durch ob eine kündigung per e-mail überhaupt möglich ist. § 3 Vertragslaufzeit und Kündigung Kostenpflichtige Leistungspakete können von beiden Seiten schriftlich oder online gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss per Textform(z.B. Brief,Email) und innerhalb einer Frist von 14 Tagen zum Vertragsende erfolgen. Die Kündigung kann auch unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen online über den Kundenbereich(Ticket-System) erfolgen. Wird ein kostenpflichtiges Leistungspaket nicht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestvertragslaufzeit des Leistungspakets. Ich musste den Fehler einsehen und habe halt den Betrag überwiesen. Trotzdem fande und finde ich es eine totale Schande, wenn man schon 'n Hosting Gruppe führt, sollte man sich auch drum kümmern ... Der Thread kann geschlossen werden. Ich bedanke mich an alle Beteiligten. http://renesass.de |
| 04.07.2012, 14:43 - derchris - Administrator - 1454 Posts
So sind sie halt, die Kinderzimmer Hoster perl -e 'print $i=pack(c5,(41*2),sqrt(7056),(unpack(c,H)-2),oct(115),10);' |
| 04.07.2012, 17:04 - sL - webSPELL friend - 812 Posts
ich denke tophoster.de macht da einen besseren job. http://renesass.de |
| 04.07.2012, 17:32 - [Fabian] - webSPELL user - 417 Posts
Aufjedenfall weißt du jetzt das man lieber großeren Hostern vertrauen sollte zahl lieber n paar € mehr dafür hast du auch Qualität, Leistung, Service etc.Und nicht bei Einzelunternehmern die nach §19 UStG. verfahren. folgende kann ich zu 100% empfehlen: Hetzner Hosteurope Strato etc... Klar, man kann nicht alle kleinen Hoster über den selben Kamm scheren, doch in letzer Zeit häuft sich das ganze ja.. [URL=http://www.golf2forum.de]Das VW Golf 2 Forum[/URL] |
| 04.07.2012, 18:32 - pgene - webSPELL god - 2561 Posts
Bei Hetzner ist er doch schon, ach nee nur der Space, nicht der Vertrag. ![]() Über wie viel Geld reden wir bei der Rechnung? die Rechnung ist im März gekommen, ich habe die Kündigung jedoch erst im Mai verschickt. Und warum kommt eine Rechnung schon vor Ende der Vertragsperiode? Sicher das du rechtzeitig (Art und Weise mal vernachlässigt) gekündigt hast? P.S.: folgende kann ich zu 100% empfehlen: Hetzner Hosteurope [SIZE=3][URL=http://addons-webspell.org][COLOR=#FF6347]Addons-Webspell.org[/COLOR][/URL][/SIZE] |
| 04.07.2012, 18:41 - [Fabian] - webSPELL user - 417 Posts
Ja gut, dann eben so ein Reseller bei Hetzner, aber stimmt schon die Leistung stimmt vermutlich, nur der Vertrag nicht [URL=http://www.golf2forum.de]Das VW Golf 2 Forum[/URL] |
| 22.07.2012, 17:47 - sL - webSPELL friend - 812 Posts
Es gibt schon wieder ein Problem. Soeben habe ich eine weitere Rechnung von bfhosting.com bekommen, obwohl ich schon vor Wochen die Kündigung per Brief verfasst und versendet habe. Was soll ich nur tun? Der Hoster meldet sich einfach nicht http://renesass.de |
| 22.07.2012, 17:50 - BlueaKaKev - webSPELL hero - 1708 Posts
sL wrote: Es gibt schon wieder ein Problem. Soeben habe ich eine weitere Rechnung von bfhosting.com bekommen, obwohl ich schon vor Wochen die Kündigung per Brief verfasst und versendet habe. Was soll ich nur tun? Der Hoster meldet sich einfach nicht ![]() Hast du das ganze per Einschreiben/Rückschein gemacht? Wenn ja, geh doch zum Anwalt. |
| 22.07.2012, 17:54 - sL - webSPELL friend - 812 Posts
hab's per Einschreiben eingeworfen. Ich glaub mir bleibt nichts anderes übrig, oder? http://renesass.de |
| 10.08.2012, 16:33 - ryle - webSPELL newbie - 12 Posts
derchris wrote: So sind sie halt, die Kinderzimmer Hoster Was ist denn das bitte für eine niveaulose Aussage? Da kommt jemand, hat weder gekündigt, noch bezahlt. Kümmert sich 3 Monate nicht darum, und wundert sich, wenn die so dreist sind, und doch nochmal anklopfen? Ein Einschreiben ist rein rechtlich irrelevant. Einwurfeinschreiben bringen genauso viel wie ein normaler Brief. Nimm eben im Zweifel einen Zeugen mit, der deinen Einwurf bestätigt, nichts anderes macht der Briefträger. Einschreiben mit Rückschein können einfach verweigert werden. Und was dann? Ungesehen verweigert ist schlimmer als Brief geschickt. Rechnungen haben genauso erstmal keine Rechtsgültigkeit. Jeder kann Forderungen rumschicken. Ob sie rechtmäßig sind, steht auf einem anderen Blatt. So läuft unser Rechtsstaat. Ein Anwalt kann dir nicht helfen, er würde nur einen eigenen Brief hinschicken. Strafbar macht sich einer hoster mit Rechnungen nicht. Beachte, dass besonders im Internet viele schnell "Tipps" geben, wie "Geh zum Anwalt", "Mach ne Anzeige" etc., aber selbst nie in so einer Situation waren. Dass du erst von einer Kündigung im März und dann auf einmal von Mai sprichst, wirft auch kein gutes Licht auf dich. Wenn du dort z.B. eine Domain laufen hast und die Vertragsperiode im März zu Ende war, bringt dir eine "nachträgliche" Kündigung garnichts. Schließlich will z.B. die Domain ja weiter bezahlt werden, für mindestens noch ein Jahr. |